Zuständig: Ausländerbehörde

Aufenthaltstitel beantragen und verlängern

Der Aufenthaltstitel ist das Dokument, das den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland belegt. Er wird seit 2011 als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt, mit Chip, Lichtbild, zwei Fingerabdrücken und einer Onlineausweisfunktion. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort — sie sitzt in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung, sonst beim Landratsamt der Kreisverwaltung. Welche Titel es gibt ... <a title="Aufenthaltstitel beantragen und verlängern" class="read-more" href="https://stadtverwaltungen.net/dienstleistung/aufenthaltstitel-beantragen/" aria-label="Mehr Informationen über Aufenthaltstitel beantragen und verlängern">Weiterlesen</a>

100 € Erteilung, 93 € Verlängerung, 113 € Niederlassungserlaubnis (AufenthV)Gebühr
eAT-Produktion 4 bis 6 Wochen nach BewilligungBearbeitungsdauer
Antrag vor Ablauf des bisherigen Titels (§ 81 Abs. 4 AufenthG)Frist
Teils onlineAntragsweg

Der Aufenthaltstitel ist das Dokument, das den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland belegt. Er wird seit 2011 als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt, mit Chip, Lichtbild, zwei Fingerabdrücken und einer Onlineausweisfunktion. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort — sie sitzt in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung, sonst beim Landratsamt der Kreisverwaltung.

Welche Titel es gibt und worin sie sich unterscheiden

Das Aufenthaltsgesetz kennt fünf Titel. Das Visum ist der Einreisetitel und wird von der deutschen Auslandsvertretung erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und immer an einen Zweck gebunden: Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung, Familiennachzug oder humanitäre Gründe. Die Blaue Karte EU ist der Titel für akademische Fachkräfte mit Arbeitsvertrag oberhalb einer jährlich neu festgesetzten Gehaltsschwelle. Die ICT-Karte deckt die unternehmensinterne Entsendung ab. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristet, erlauben jede Erwerbstätigkeit und sind das übliche Ziel nach mehreren Jahren im Land.

Der praktische Unterschied liegt in der Bindung: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn der Zweck wegfällt, und muss vor Ablauf verlängert werden. Ein unbefristeter Titel bleibt bestehen, solange der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt — die Plastikkarte selbst ist allerdings befristet und muss nach Ablauf neu ausgestellt werden, obwohl das Aufenthaltsrecht dahinter weiterläuft.

Die Gebühren stehen bundesweit in der Aufenthaltsverordnung

Anders als bei kommunalen Leistungen gibt es hier keinen Spielraum vor Ort. Die Beträge sind in den §§ 44 bis 52 der Aufenthaltsverordnung festgeschrieben und gelten in jeder Ausländerbehörde gleich.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte kostet 100 Euro, unabhängig von der Geltungsdauer. Die Verlängerung kostet 93 Euro, wenn sie sich auf mehr als drei Monate erstreckt, und 96 Euro bei einer Verlängerung um bis zu drei Monate. Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks in Verbindung mit einer Verlängerung schlägt mit 98 Euro zu Buche. Die Mobiler-ICT-Karte liegt bei 80 Euro für die Erteilung und 70 Euro für die Verlängerung.

Bei den unbefristeten Titeln staffelt sich die Gebühr nach Rechtsgrundlage: Die Niederlassungserlaubnis kostet im Regelfall 113 Euro, für Hochqualifizierte 147 Euro und für Selbstständige nach § 21 Absatz 4 AufenthG 124 Euro. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG liegt bei 109 Euro. Für Kinder, die eine Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG erhalten, sind es pauschal 55 Euro.

Für Minderjährige gilt ansonsten § 50 der Aufenthaltsverordnung: Sie zahlen die Hälfte der jeweiligen Gebühr. Eine Aufenthaltserlaubnis für ein Kind kostet damit 50 Euro statt 100 Euro. Wird die Karte während der Laufzeit neu ausgestellt, etwa nach Verlust, Diebstahl oder einer Namensänderung, fallen 67 Euro an. Eine Fiktionsbescheinigung kostet 13 Euro. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, das der Arbeitgeber beantragt, kostet zusätzlich 411 Euro.

Verlängerung: Der Antrag muss vor Ablauf gestellt sein

Der wichtigste Termin im gesamten Verfahren ist das Ablaufdatum auf der Karte. Wer den Verlängerungsantrag stellt, solange der bisherige Titel noch gültig ist, gilt nach § 81 Absatz 4 AufenthG bis zur Entscheidung der Behörde als weiterhin erlaubt aufhältig. Der bisherige Aufenthalt gilt als fortbestehend, Beschäftigung und Sozialleistungsansprüche laufen weiter. Als Nachweis darüber stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus, ein Papierdokument, das die Karte übergangsweise ersetzt.

Wird der Antrag erst nach Ablauf gestellt, entfällt diese Wirkung. Der Aufenthalt ist dann formal nicht mehr erlaubt, was die Beschäftigung gefährdet und im Ergebnis zu einer Ausreisepflicht führen kann. Weil viele Ausländerbehörden mit langen Vorlaufzeiten arbeiten, empfiehlt sich der Antrag zwei bis drei Monate vor Ablauf — nicht in der letzten Woche.

Wie der Ablauf tatsächlich aussieht

Der Antrag wird zunehmend digital gestellt. Die meisten Länder betreiben inzwischen Ausländerbehörden-Portale, über die der Antrag online eingereicht und Unterlagen hochgeladen werden. Ein persönlicher Termin bleibt trotzdem nötig, weil Fingerabdrücke und Unterschrift für den Chip vor Ort aufgenommen werden müssen. Danach produziert die Bundesdruckerei die Karte; bis zur Abholung vergehen in der Regel vier bis sechs Wochen.

Der häufigste Grund für eine Verzögerung ist nicht die Behörde, sondern eine unvollständige Akte: fehlende Gehaltsabrechnungen, ein abgelaufener Pass, kein Nachweis über den Krankenversicherungsschutz oder ein Mietvertrag, der nicht zur Meldeadresse passt. Für Titel, die eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraussetzen, kommt deren Prüffrist hinzu.

Was die Stadt macht und was der Kreis macht

Die Ausländerbehörde ist keine Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinde. Wer in einer kreisangehörigen Stadt wohnt, wendet sich an die Kreisverwaltung, auch wenn die Anmeldung des Wohnsitzes im örtlichen Bürgerbüro erledigt wird. In kreisfreien Städten liegen beide Aufgaben in einem Haus. Diese Trennung erklärt, warum die Wohnsitzanmeldung und der Aufenthaltstitel an unterschiedlichen Schaltern laufen — die Anmeldebestätigung aus dem Bürgerbüro wird dabei fast immer als Unterlage für den Titel verlangt.

Unterlagen-Checkliste

So läuft es ab

  1. 1

    Rechtzeitig Termin und Portal prüfen

    Zwei bis drei Monate vor Ablauf des bisherigen Titels aktiv werden. Die meisten Bundesländer bieten ein Online-Portal der Ausländerbehörde, über das der Antrag vorab eingereicht wird. Der Antrag muss gestellt sein, bevor der alte Titel abläuft.

  2. 2

    Unterlagen vollständig zusammenstellen

    Gültiger Pass, biometrisches Lichtbild, Anmeldebestätigung des Bürgerbüros, Nachweis über den Krankenversicherungsschutz und der zweckabhängige Nachweis: Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Heiratsurkunde.

  3. 3

    Antrag bei der Ausländerbehörde einreichen

    Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort: in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung, sonst das Landratsamt. Bei Titeln mit Erwerbstätigkeit holt die Behörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit selbst ein.

  4. 4

    Biometrie-Termin wahrnehmen

    Fingerabdrücke und Unterschrift müssen persönlich abgegeben werden, auch wenn der Antrag online lief. Läuft der alte Titel in der Zwischenzeit ab, gibt es eine Fiktionsbescheinigung für 13 Euro als Nachweis des erlaubten Aufenthalts.

  5. 5

    Gebühr zahlen und Karte abholen

    100 Euro für die Erteilung, 93 Euro für die Verlängerung über drei Monate, 113 Euro für die Niederlassungserlaubnis im Regelfall. Die Bundesdruckerei stellt die Karte her, die Abholung erfolgt nach vier bis sechs Wochen persönlich mit PIN-Brief.

Rahmendaten

Zuständige Stelle
Ausländerbehörde
Gebühr
100 € Erteilung, 93 € Verlängerung, 113 € Niederlassungserlaubnis (AufenthV)
Bearbeitungsdauer
eAT-Produktion 4 bis 6 Wochen nach Bewilligung
Frist
Antrag vor Ablauf des bisherigen Titels (§ 81 Abs. 4 AufenthG)
Online möglich
Antrag in vielen Ländern über das Ausländerbehörden-Portal
Rechtsgrundlage
§§ 4, 7, 9, 9a, 18g, 81 AufenthG, §§ 45, 45c, 47, 50 AufenthV

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Häufige Fragen

Was kostet ein Aufenthaltstitel in Ihrer Stadt?

Die Gebühren sind bundesweit in der Aufenthaltsverordnung festgelegt und in Ihrer Stadt nicht anders als anderswo: 100 Euro für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, 93 Euro für eine Verlängerung über drei Monate hinaus, 96 Euro bei einer Verlängerung bis zu drei Monaten und 113 Euro für die Niederlassungserlaubnis im Regelfall. Minderjährige zahlen nach § 50 AufenthV die Hälfte.

Wer ist in Ihrer Stadt für den Aufenthaltstitel zuständig?

Die Ausländerbehörde. Ist die Stadt kreisfrei, sitzt sie bei der Stadtverwaltung. Gehört die Stadt zu einem Landkreis, ist die Kreisverwaltung zuständig — auch dann, wenn die Wohnsitzanmeldung im örtlichen Bürgerbüro erledigt wird. Welche Stelle das konkret ist, steht auf dem offiziellen Portal der Stadt beziehungsweise des Kreises.

Wann muss ich die Verlängerung beantragen?

Bevor der bisherige Titel abläuft. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, gilt nach § 81 Absatz 4 AufenthG bis zur Entscheidung als weiterhin erlaubt aufhältig und bekommt eine Fiktionsbescheinigung. Nach Ablauf entfällt diese Wirkung. In der Praxis sind zwei bis drei Monate Vorlauf sinnvoll.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung und was kostet sie?

Ein Papierdokument, das den erlaubten Aufenthalt zwischen Antragstellung und Entscheidung nachweist und die abgelaufene Karte übergangsweise ersetzt. Sie kostet 13 Euro und wird von der Ausländerbehörde ausgestellt. Arbeitgeber und Behörden akzeptieren sie als Aufenthaltsnachweis, wenn die Erwerbstätigkeit darauf vermerkt ist.

Wie lange dauert es, bis die Karte da ist?

Nach der Bewilligung stellt die Bundesdruckerei den elektronischen Aufenthaltstitel her, das dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Davor liegt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörde, die je nach Titel und Auslastung stark schwankt. Braucht der Titel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, kommt deren Prüfung dazu.

Was kostet eine neue Karte nach Verlust?

Für die Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels während der laufenden Geltungsdauer fallen 67 Euro an — etwa nach Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder einer Namensänderung. Der Verlust sollte zusätzlich bei der Polizei angezeigt werden.

Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.