Zuständig: Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle

Führerschein umtauschen und beantragen

Der Pflichtumtausch läuft nach Jahrgängen bis 2033. Die Gebühren stehen bundesweit fest: 25,30 Euro für den Umtausch, 35,70 Euro für die Ersterteilung.

25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus NebengebührenGebühr
meist 2 bis 5 WochenBearbeitungsdauer
Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033Frist
Teils onlineAntragsweg

Der Führerschein ist die Plastikkarte, die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung dahinter. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde, die in kreisfreien Städten bei der Stadt und sonst beim Landratsamt sitzt. Praktisch laufen drei Vorgänge über denselben Schalter: die erstmalige Ausstellung nach bestandener Prüfung, der gesetzlich vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine und der Ersatz nach Verlust oder Diebstahl.

Der Pflichtumtausch läuft nach Jahrgang, nicht nach Bedarf

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gegen ein fälschungssicheres EU-Kartenmodell mit 15 Jahren Gültigkeit getauscht werden. Bei den grauen und rosa Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr, bei den weißen Kartenführerscheinen ab 1999 das Ausstellungsjahr. Die Fristen für die Papierführerscheine der Jahrgänge 1953 bis einschließlich 1971 und später sind bereits abgelaufen; für vor 1953 Geborene endet die Frist erst am 19. Januar 2033. Bei den Kartenführerscheinen ist der Ausstellungszeitraum 1999 bis 2001 zum 19. Januar 2026 fällig, danach folgt jedes Jahr die nächste Stufe: 2002 bis 2004 bis zum 19. Januar 2027, 2005 bis 2007 bis 2028, 2008 bis 2029, 2009 bis 2030, 2010 bis 2031, 2011 bis 2032 und schließlich 2012 bis 18. Januar 2013 bis zum 19. Januar 2033.

Wer die Frist verstreichen lässt, verliert die Fahrerlaubnis nicht, fährt aber mit einem ungültigen Dokument und riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument mehr Ärger machen als im Inland, weil dort die Kontrolle am Dokument hängt und nicht am deutschen Fahrerlaubnisregister.

Was der Vorgang bundesweit kostet

Die Gebühren stehen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und gelten damit bundesweit identisch. Die Ausfertigung eines Führerscheins beim Umtausch oder als Ersatzdokument kostet nach Gebührennummer 202.4 exakt 25,30 Euro. Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit liegt nach Nummer 202.1 bei 35,70 Euro. Der internationale Führerschein kostet nach Nummer 207 exakt 15,00 Euro. Dazu kommen kleine Nebengebühren: der Versand des Führerscheins nach Nummer 201 mit 5,10 Euro, eine Karteikartenabschrift der früheren Wohnsitzbehörde nach Nummer 126.1 mit 1,80 Euro und bei Verlust die Verlustanzeige und Registerabfrage nach Nummer 256 mit 30,70 Euro. In der Summe landet ein einfacher Kartentausch damit typischerweise bei rund 30 bis 35 Euro, ein Umtausch mit Karteikartenabschrift aus einer anderen Behörde eher bei 35 bis 45 Euro. Die biometrischen Passbilder zahlst du zusätzlich beim Fotografen, hier gibt es keine amtliche Preisvorgabe.

Was die Fahrschule kostet, ist eine andere Rechnung

Bei der Ersterteilung ist die Behördengebühr der kleinste Posten. Grundbetrag, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren von TÜV oder DEKRA, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind privatwirtschaftliche Preise und schwanken regional stark. Der Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle und der Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten sind Voraussetzung für den Antrag, nicht für die Prüfung, und sollten deshalb ganz am Anfang stehen.

Antrag stellen, warten, abholen

Der Antrag geht bei der Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz ein, nicht dort, wo die Fahrschule sitzt. Die Behörde prüft Eignung und Register, beauftragt die Bundesdruckerei und benachrichtigt dich, sobald die Karte da ist. Von der Antragstellung bis zum fertigen Führerschein vergehen üblicherweise zwei bis fünf Wochen; vor den Umtauschstichtagen im Januar wird es regelmäßig länger. Bei der Ersterteilung stellt die Behörde nach der Prüfung der Unterlagen zunächst die Prüfauftragsbestätigung aus, mit der die Fahrschule die theoretische und praktische Prüfung anmelden kann.

Online geht inzwischen mehr als früher

Der Umtausch ist in immer mehr Städten und Landkreisen vollständig digital möglich: Antrag im Serviceportal, Upload von Lichtbild und altem Führerschein-Scan, Versand per Post nach Hause. Ein Rest an Präsenz bleibt dort, wo das alte Dokument im Original eingezogen werden muss. Ob dein Wohnort das anbietet, steht im offiziellen Stadt- oder Kreisportal, das auf dieser Seite verlinkt ist.

Häufige Stolpersteine

Der Umtausch verlängert keine Klassen, die bereits abgelaufen sind, und er heilt keine fehlende ärztliche Untersuchung für die Klassen C und D, die ohnehin alle fünf Jahre verlängert werden müssen. Wer den Papierführerschein nicht in der heutigen Wohnsitzgemeinde erworben hat, braucht die Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde; das holt die neue Behörde in der Regel selbst ein, verlängert die Bearbeitung aber um ein bis zwei Wochen. Und ein bei Verlust nachträglich wieder aufgetauchter alter Führerschein darf nicht weiterbenutzt werden, sondern muss abgegeben werden.

Unterlagen-Checkliste

So läuft es ab

  1. 1

    Fristfall prüfen

    Papierführerschein: Geburtsjahr entscheidet. Kartenführerschein ab 1999: Ausstellungsjahr entscheidet, ablesbar in Feld 4a der Karte. Wer nicht umtauschpflichtig ist, spart sich den Vorgang bis zum eigenen Stichtag.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Biometrisches Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein im Original. Bei der Ersterteilung zusätzlich Sehtest, Erste-Hilfe-Bescheinigung und die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule.

  3. 3

    Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen

    Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz, also entweder die städtische Führerscheinstelle oder das Landratsamt des Kreises. Viele Behörden nehmen den Umtausch inzwischen komplett online entgegen.

  4. 4

    Karteikartenabschrift abwarten

    Wurde der Führerschein früher woanders ausgestellt, fordert die Behörde die Karteikarte dort an. Das passiert automatisch, kostet 1,80 Euro und verlängert die Bearbeitung um ein bis zwei Wochen.

  5. 5

    Neuen Führerschein entgegennehmen

    Nach zwei bis fünf Wochen ist die Karte fertig. Gegen 5,10 Euro Versandgebühr kommt sie per Post, sonst wird sie bei der Behörde ausgehändigt. Der alte Führerschein wird dabei eingezogen und entwertet.

Rahmendaten

Zuständige Stelle
Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle
Gebühr
25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus Nebengebühren
Bearbeitungsdauer
meist 2 bis 5 Wochen
Frist
Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033
Online möglich
Umtausch in vielen Kommunen vollständig online
Rechtsgrundlage
§ 24a FeV, Anlage 8f FeV, GebOSt Nr. 202.1 / 202.4 / 207

Führerschein umtauschen und beantragen in deiner Stadt

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Häufige Fragen

Was kostet der Führerschein-Umtausch in {stadt}?

Die Gebühr ist bundesweit festgelegt und in {stadt} nicht anders als anderswo: 25,30 Euro nach Gebührennummer 202.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Mit Versand, Karteikartenabschrift und Passbild liegst du in der Praxis bei rund 35 bis 45 Euro.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen ab 1999 das Ausstellungsjahr. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027 für Karten, die 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Die letzte Stufe endet am 19. Januar 2033.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, das Dokument ist aber ungültig. Bei einer Kontrolle in Deutschland droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, im Ausland kann es unangenehmer werden. Nachträglich umtauschen kannst du jederzeit.

Muss ich zur Behörde in {stadt} oder zum Landratsamt?

Ist {stadt} kreisfrei, führt die Stadt selbst eine Fahrerlaubnisbehörde. Sonst ist das Landratsamt des Kreises zuständig, auch wenn du in {stadt} gemeldet bist. Welcher Weg für dich gilt, steht im offiziellen Portal deiner Stadt.

Brauche ich für den Umtausch einen neuen Sehtest?

Nein. Für die Klassen A und B ist der Umtausch ein reiner Dokumententausch ohne erneute Eignungsprüfung. Nur bei den Klassen C und D bleibt die regelmäßige ärztliche Untersuchung alle fünf Jahre Pflicht, unabhängig vom Umtausch.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

In vielen Städten und Landkreisen ja, inklusive Foto-Upload und Postversand. Wo das alte Dokument im Original eingezogen werden muss, bleibt ein Behördengang übrig. Das offizielle Portal deiner Stadt sagt, was vor Ort geht.

Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.