Behörden, Hochschulen und Arbeitgeber verlangen häufig amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Urkunden oder Ausweisen. Die Stadtverwaltung beglaubigt Kopien von Dokumenten, die für einen Zweck im Bereich des öffentlichen Rechts gebraucht werden. Für rein private Zwecke, etwa eine Bewerbung bei einem Unternehmen, sind Städte nicht zuständig, machen es aber vielerorts trotzdem gegen Gebühr.
Kopie oder Unterschrift
Die Kopiebeglaubigung bestätigt nur die Übereinstimmung mit dem Original, nicht dessen inhaltliche Richtigkeit. Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass eine bestimmte Person vor der Behörde unterschrieben hat, sie wird zum Beispiel für Rentenanträge oder Vollmachten verlangt. Beides ist etwas anderes als eine notarielle Beurkundung, die den Inhalt prüft und für Grundstücksgeschäfte, Erbverträge und GmbH-Gründungen vorgeschrieben ist.
Was nicht beglaubigt wird
Kopien von Kopien, Dokumente ohne Ausstellermerkmale, ausländische Urkunden ohne Übersetzung und Ausweise für private Zwecke werden häufig abgelehnt. Auch elektronisch erzeugte Dokumente wie PDF-Rechnungen sind meist keine tauglichen Originale.
Unterlagen-Checkliste
So läuft es ab
- 1
Zweck klären
Frag nach, ob eine amtliche Beglaubigung der Stadt reicht oder eine notarielle Beurkundung verlangt wird. Für Grundbuch, Erbverträge und Gesellschaftsgründungen führt kein Weg am Notar vorbei.
- 2
Original mitbringen
Ohne Original geht nichts. Die Kopie darf vorbereitet sein, viele Ämter kopieren gegen kleinen Aufpreis auch selbst.
- 3
Anzahl planen
Jede Beglaubigung kostet einzeln. Wer sich auf mehrere Hochschulen oder Stellen bewirbt, lässt gleich die passende Zahl anfertigen, das spart einen zweiten Weg.
- 4
Beglaubigung prüfen
Auf dem Vermerk müssen Beglaubigungstext, Datum, Unterschrift und Dienstsiegel stehen. Fehlt das Siegel, ist die Kopie wertlos.
- 5
Alternativen bedenken
Für viele Zwecke gibt es günstigere Wege: Hochschulen akzeptieren oft Immatrikulationsbescheinigungen direkt, und Standesämter stellen Urkunden neu aus, statt Kopien zu beglaubigen.
Rahmendaten
- Zuständige Stelle
- Bürgerbüro / Beglaubigungsstelle
- Gebühr
- ca. 5 bis 10 € je Beglaubigung
- Bearbeitungsdauer
- sofort im Termin
- Frist
- keine
- Online möglich
- nein, Original muss vorgelegt werden
- Rechtsgrundlage
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Amtliche Beglaubigung in deiner Stadt
Für jede Stadt im Verzeichnis gibt es eine eigene Seite mit der örtlichen Zuständigkeit. Such deine Stadt oder wähle direkt:
Häufige Fragen
Was kostet eine Beglaubigung in {stadt}?
Üblich sind 5 bis 10 Euro je Dokument, teils mit Staffelung nach Seitenzahl. Die genaue Gebühr steht in der Satzung der Stadt {stadt}.
Beglaubigt die Stadt auch für private Zwecke?
Gesetzlich zuständig ist sie für Dokumente zur Vorlage bei Behörden. Viele Städte beglaubigen darüber hinaus auch für private Zwecke, verpflichtet sind sie dazu nicht.
Was ist der Unterschied zur notariellen Beglaubigung?
Der Notar prüft und beurkundet Inhalte und ist für Grundstücksgeschäfte, Erbverträge und Gesellschaftsgründungen vorgeschrieben. Die Stadt bestätigt nur die Übereinstimmung von Kopie und Original oder die Echtheit einer Unterschrift.
Kann ich eine Kopie meines Personalausweises beglaubigen lassen?
Für Zwecke gegenüber Behörden in der Regel ja. Manche Städte lehnen es ab, wenn der Zweck rein privat ist oder Missbrauch naheliegt.
Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.