Jede selbstständige, auf Dauer und Gewinn angelegte Tätigkeit ist anzeigepflichtig, sobald sie gewerblich ist. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt, in der der Betrieb liegt, nicht am Wohnort, falls beides auseinanderfällt.
Gewerbe oder freier Beruf?
Freiberufler melden kein Gewerbe an: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher, Künstler und ähnliche Katalogberufe nach § 18 EStG melden sich lediglich beim Finanzamt. Die Abgrenzung entscheidet das Finanzamt, nicht die Stadt, und sie hat Folgen: Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn und sind Pflichtmitglied der IHK oder Handwerkskammer.
Was nach der Anmeldung automatisch passiert
Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistikamt. Vom Finanzamt kommt danach der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der über Elster auszufüllen ist. Darin entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
Unterlagen-Checkliste
So läuft es ab
- 1
Prüfen, ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt
Freie Berufe melden kein Gewerbe an. Auch reine Vermögensverwaltung und Land- und Forstwirtschaft sind keine Gewerbe. Im Zweifel vor der Anmeldung mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater sprechen.
- 2
Erlaubnispflicht klären
Gaststätten, Bewachung, Makler, Reisegewerbe, Personenbeförderung, Spielhallen und Finanzanlagenvermittlung brauchen zusätzlich eine Erlaubnis. Handwerksberufe der Anlage A verlangen Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung.
- 3
Anmeldung ausfüllen
Das bundeseinheitliche Formular GewA 1 fragt Tätigkeit, Betriebsstätte, Beginn und Rechtsform ab. Beschreibe die Tätigkeit weit genug, damit spätere Erweiterungen keine Ummeldung erfordern.
- 4
Online oder vor Ort einreichen
Die meisten Städte bieten die Anmeldung über ein Onlineportal an, oft mit sofortigem PDF-Gewerbeschein. Sonst persönlich im Gewerbeamt, dort bekommst du den Schein direkt im Termin.
- 5
Finanzamt-Fragebogen ausfüllen
Innerhalb weniger Wochen kommt die Aufforderung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er ist elektronisch über Elster einzureichen und entscheidet über Steuernummer, Umsatzsteuer-ID und Kleinunternehmerregelung.
Rahmendaten
- Zuständige Stelle
- Gewerbeamt / Ordnungsamt
- Gebühr
- 20 bis 60 € je nach Stadt
- Bearbeitungsdauer
- sofort, Gewerbeschein direkt
- Frist
- mit Aufnahme der Tätigkeit
- Online möglich
- in den meisten Städten vollständig online
- Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Gewerbe anmelden in deiner Stadt
Für jede Stadt im Verzeichnis gibt es eine eigene Seite mit der örtlichen Zuständigkeit. Such deine Stadt oder wähle direkt:
Häufige Fragen
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ihrer Stadt?
Die Gebühr legt jede Stadt selbst fest, üblich sind 20 bis 60 Euro. Die genaue Höhe für die Stadt steht in der städtischen Gebührensatzung, die im Stadtportal veröffentlicht ist.
Kann ich das Gewerbe rückwirkend anmelden?
Die Anmeldung soll gleichzeitig mit dem Start erfolgen. Eine verspätete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden, in der Praxis wird bei kurzer Verzögerung meist nur nachgemeldet.
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Gewerbe?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerfrage und ändert nichts an der Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung.
Muss ich das Gewerbe ummelden, wenn ich umziehe?
Ja. Bei Umzug innerhalb der Stadt genügt eine Ummeldung, beim Wechsel in eine andere Stadt musst du dort neu anmelden und hier abmelden.
Stand der redaktionellen Aufbereitung: 10/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.