Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich bei der neuen Stadt an. Eine separate Abmeldung bei der alten Stadt entfällt dabei, die Behörden informieren sich gegenseitig. Abmelden musst du dich nur, wenn du ins Ausland ziehst oder eine Nebenwohnung aufgibst.
Der Kern der Sache ist die Wohnungsgeberbestätigung: Seit 2015 muss der Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich bestätigen, dass du eingezogen bist. Ohne dieses Papier nimmt kein Bürgerbüro die Anmeldung entgegen, auch nicht mit Mietvertrag. Eigentümer, die in ihre eigene Immobilie ziehen, bestätigen sich selbst.
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung: der Unterschied
Anmeldung heißt: Zuzug aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland. Ummeldung heißt: Umzug innerhalb derselben Stadt, der Ablauf ist identisch. Abmeldung brauchst du beim Wegzug ins Ausland und beim Aufgeben einer Nebenwohnung, dafür hast du ebenfalls zwei Wochen Zeit, frühestens aber eine Woche vor Auszug.
Haupt- und Nebenwohnung
Wer mehrere Wohnungen hat, bestimmt eine als Hauptwohnung, in der Regel die vorwiegend genutzte. Bei verheirateten Personen und Familien gilt die Wohnung der Familie. Die Einstufung ist keine Formalie: An der Nebenwohnung erheben viele Städte Zweitwohnungssteuer, und die Hauptwohnung entscheidet über Wahlrecht, Kfz-Zulassung und Kita-Platz.
Unterlagen-Checkliste
So läuft es ab
- 1
Wohnungsgeberbestätigung anfordern
Bitte Vermieter oder Hausverwaltung direkt beim Einzug um die Bestätigung. Sie muss Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller einziehenden Personen enthalten. Vermieter sind zur Ausstellung verpflichtet.
- 2
Termin buchen
Fast alle Bürgerbüros vergeben online Termine. Buche direkt nach Vertragsunterzeichnung, in großen Städten liegen die nächsten freien Slots oft mehrere Wochen entfernt, die Zwei-Wochen-Frist gilt trotzdem als gewahrt, wenn du den Termin nachweislich rechtzeitig vereinbart hast.
- 3
Formular vorab ausfüllen
Das Meldeformular gibt es in fast jeder Stadt als PDF zum Vorabausfüllen. Das spart im Termin fünf bis zehn Minuten und verhindert Tippfehler bei Namen und Geburtsdaten.
- 4
Termin wahrnehmen
Alle Personen ab 16 Jahren sollten persönlich erscheinen oder eine Vollmacht ausstellen. Für Kinder meldet ein Sorgeberechtigter mit. Die Adresse im Ausweis wird per Aufkleber überschrieben, der Chip wird neu geschrieben.
- 5
Folgeummeldungen nicht vergessen
Die Stadt informiert Finanzamt und Meldebehörden, aber nicht deine Versicherung, Bank, Kfz-Zulassungsstelle oder den Arbeitgeber. Fahrzeugschein und Kfz-Steuer laufen getrennt, ebenso GEZ-Rundfunkbeitrag und Schulanmeldung.
Rahmendaten
- Zuständige Stelle
- Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
- Gebühr
- gebührenfrei
- Bearbeitungsdauer
- im Termin erledigt
- Frist
- 2 Wochen nach Einzug
- Online möglich
- in vielen Städten über die elektronische Wohnsitzanmeldung
- Rechtsgrundlage
- §§ 17, 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnsitz anmelden und ummelden in deiner Stadt
Für jede Stadt im Verzeichnis gibt es eine eigene Seite mit der örtlichen Zuständigkeit. Such deine Stadt oder wähle direkt:
Häufige Fragen
Was kostet die Ummeldung in Ihrer Stadt?
Die An- und Ummeldung des Wohnsitzes ist bundesweit gebührenfrei, auch in Ihrer Stadt. Kosten entstehen nur für Zusatzleistungen wie eine erweiterte Meldebescheinigung.
Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet werden. In der Praxis bleibt es bei kurzer Verspätung meist bei einer Ermahnung, spätestens ab mehreren Monaten wird es aber teuer.
Kann jemand anderes mich ummelden?
Ja, mit schriftlicher Vollmacht, deinem Ausweis oder einer Kopie und der Wohnungsgeberbestätigung. Für Ehepaare und Familien reicht meist, dass eine Person für alle im Haushalt erscheint.
Muss ich mich in der alten Stadt abmelden?
Beim Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Nur beim Wegzug ins Ausland oder beim Aufgeben einer Nebenwohnung ist eine Abmeldung nötig.
Stand der redaktionellen Aufbereitung: 10/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.