Zuständig: Bauamt / Untere Bauaufsichtsbehörde

Bauantrag stellen

Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde: in kreisfreien Städten die Stadt, sonst der Landkreis. Das Baurecht ist Landesrecht.

meist 0,5 bis 1 % der BausummeGebühr
6 Wochen bis mehrere MonateBearbeitungsdauer
Entscheidung meist 1 bis 3 MonateFrist
Teils onlineAntragsweg

Ob du bauen darfst und in welchem Verfahren, richtet sich nach der Landesbauordnung deines Bundeslandes und dem geltenden Bebauungsplan. Genau deshalb unterscheiden sich Verfahren, Fristen und Gebühren zwischen den Ländern erheblich, während der Ablauf im Kern gleich ist.

Die Verfahrensarten

Das vereinfachte Genehmigungsverfahren gilt für die meisten Wohngebäude und prüft nur einen Teil der Vorschriften. Das volle Verfahren betrifft Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Hochhäuser oder Gewerbebetriebe. Genehmigungsfrei gestellte Vorhaben nach Bebauungsplan brauchen nur eine Anzeige, verfahrensfreie Vorhaben wie kleine Gartenhäuser gar nichts, wobei die Größengrenzen je Land verschieden sind.

Bauvoranfrage spart Geld

Bevor ein Architekt einen vollständigen Antrag ausarbeitet, klärt die Bauvoranfrage verbindlich Einzelfragen: Ist das Grundstück bebaubar, ist die geplante Nutzung zulässig, passt die Kubatur? Der Vorbescheid bindet die Behörde meist für drei Jahre und kostet nur einen Bruchteil eines vollständigen Verfahrens.

Unterlagen-Checkliste

So läuft es ab

  1. 1

    Bebauungsplan einsehen

    Der Bebauungsplan liegt bei der Stadt aus, meist auch online. Er regelt Art und Maß der Nutzung, Baugrenzen, Geschosszahl und Dachform. Wo kein Plan existiert, gilt § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich in die Umgebung einfügen.

  2. 2

    Bauvorlageberechtigten beauftragen

    Bauanträge dürfen nur Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure einreichen. Für kleine Vorhaben gibt es je nach Land Ausnahmen.

  3. 3

    Bauvoranfrage erwägen

    Bei unklarer Zulässigkeit klärt der Vorbescheid die Kernfrage, bevor teure Planung entsteht. Er bindet die Behörde in der Regel drei Jahre.

  4. 4

    Antrag einreichen

    Die Einreichung läuft je nach Land digital über ein Bauportal oder in mehrfacher Papierausfertigung. Die Behörde prüft zuerst auf Vollständigkeit, unvollständige Anträge werden zurückgegeben und starten die Frist neu.

  5. 5

    Nachbarbeteiligung und Bescheid

    Nachbarn werden beteiligt, wenn ihre Belange berührt sind. Danach ergeht die Baugenehmigung, meist mit Auflagen. Sie ist üblicherweise drei Jahre gültig und verlängerbar.

Rahmendaten

Zuständige Stelle
Bauamt / Untere Bauaufsichtsbehörde
Gebühr
meist 0,5 bis 1 % der Bausumme
Bearbeitungsdauer
6 Wochen bis mehrere Monate
Frist
Entscheidung meist 1 bis 3 Monate
Online möglich
in vielen Ländern über digitale Bauantragsportale
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes

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Häufige Fragen

Ist die Stadt {stadt} für meinen Bauantrag zuständig?

Wenn {stadt} kreisfrei ist oder eine eigene Bauaufsicht unterhält, ja. In kreisangehörigen Städten ist meist der Landkreis untere Bauaufsichtsbehörde, größere Städte haben teils eigene Zuständigkeit.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich nach den Rohbaukosten, üblich sind grob 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme, festgelegt in der Gebührenordnung des Landes. Dazu kommen Kosten für Vermessung, Statik und Nachweise.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Im vereinfachten Verfahren häufig ein bis drei Monate ab vollständigem Antrag. Die Vollständigkeit ist der entscheidende Hebel, fehlende Unterlagen verlängern das Verfahren am stärksten.

Brauche ich für ein Gartenhaus eine Genehmigung?

Das hängt vom Bundesland ab. Die verfahrensfreien Größen unterscheiden sich deutlich, und im Außenbereich gelten strengere Regeln als im Innenbereich.

Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.