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Stadtverwaltungen nach Bundesland

Das Meldewesen ist Bundesrecht, vieles andere nicht. Gebühren für Urkunden, Bewohnerparkausweise und Bauanträge, die Zuständigkeitsgrenze zwischen Stadt und Landkreis und die Regeln für Listenhunde setzen die Länder oder die Städte selbst. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Bundesland.

Kreisfrei oder kreisangehörig: der wichtigste Unterschied

Kreisfreie Städte erledigen alles selbst, von der Ummeldung bis zur Kfz-Zulassung und der Bauaufsicht. Kreisangehörige Städte teilen sich die Aufgaben mit dem Landkreis: Bürgerbüro, Standesamt, Gewerbe, Abfall und Ordnung bleiben bei der Stadt, Kfz, Führerschein, Ausländerbehörde und häufig die Bauaufsicht liegen beim Kreis. Einzelne Länder kennen Zwischenformen wie Große Kreisstädte, Sonderstatusstädte oder große selbstständige Städte, die mehr Aufgaben selbst übernehmen.

Wo Landesrecht spürbar wird

Am deutlichsten in vier Bereichen: Bauordnungsrecht (jedes Land hat eine eigene Landesbauordnung mit eigenen genehmigungsfreien Größen), Hunderecht (die Rasselisten unterscheiden sich erheblich), Gebührenrecht für Urkunden und Amtshandlungen sowie Kita- und Schulrecht. Die Übersichten unten führen zu allen Städten des jeweiligen Landes.