Wer einen Hund hält, muss ihn bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, über die jede Kommune per Satzung selbst entscheidet. Deshalb reicht die Spanne von rund 30 Euro im Jahr in kleinen Gemeinden bis zu dreistelligen Beträgen in Großstädten, und beim zweiten oder dritten Hund steigt der Satz meist deutlich.
Kampfhunde und Listenhunde
Für Hunde, die in der Landeshundeverordnung als gefährlich gelistet sind, verlangen viele Städte ein Vielfaches des Normalsatzes, teils über 1.000 Euro im Jahr. Ob ein Hund als Listenhund gilt, entscheidet die Rasseliste des jeweiligen Bundeslandes, sie unterscheidet sich von Land zu Land erheblich.
Wann es Ermäßigung oder Befreiung gibt
Typische Fälle sind Blinden-, Assistenz- und Rettungshunde, Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr, Diensthunde sowie Hunde von Personen mit geringem Einkommen. Auch Wach- und Hütehunde in der Landwirtschaft werden häufig privilegiert. Alles steht in der Satzung deiner Stadt.
Unterlagen-Checkliste
So läuft es ab
- 1
Frist der Satzung prüfen
Die Anmeldefrist steht in der Hundesteuersatzung, üblich sind zwei bis vier Wochen ab Aufnahme des Hundes oder ab Zuzug. Wer den Hund gar nicht anmeldet, riskiert Nachzahlung plus Bußgeld.
- 2
Hund anmelden
Viele Städte bieten ein Onlineformular an, sonst geht es schriftlich oder im Bürgerbüro. Du brauchst die Chipnummer, den Wurftag und Angaben zur Rasse.
- 3
Steuermarke erhalten
Nach der Anmeldung kommt der Steuerbescheid und in den meisten Städten eine Hundesteuermarke, die der Hund beim Ausführen tragen muss. Verlorene Marken werden gegen kleine Gebühr ersetzt.
- 4
Ermäßigung beantragen
Assistenz-, Rettungs- und Tierheimhunde sowie soziale Härtefälle werden ermäßigt oder befreit. Das passiert nicht automatisch, du musst es mit Nachweisen beantragen.
- 5
Abmelden nicht vergessen
Bei Tod, Abgabe oder Umzug musst du den Hund abmelden, sonst läuft die Steuer weiter. Bei Umzug in eine andere Stadt: hier abmelden, dort neu anmelden.
Rahmendaten
- Zuständige Stelle
- Steueramt / Kämmerei der Stadt
- Gebühr
- je nach Satzung ca. 30 bis 180 € pro Jahr
- Bearbeitungsdauer
- Bescheid nach wenigen Wochen
- Frist
- meist 2 bis 4 Wochen nach Aufnahme des Hundes
- Online möglich
- in vielen Städten über ein Onlineformular
- Rechtsgrundlage
- kommunale Hundesteuersatzung
Hund anmelden und Hundesteuer in deiner Stadt
Für jede Stadt im Verzeichnis gibt es eine eigene Seite mit der örtlichen Zuständigkeit. Such deine Stadt oder wähle direkt:
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in {stadt}?
Das legt {stadt} in der eigenen Hundesteuersatzung fest, sie ist im Stadtportal veröffentlicht. Übliche Größenordnungen liegen zwischen 30 und 180 Euro im Jahr für den ersten Hund, für Listenhunde deutlich mehr.
Muss ich einen Welpen sofort anmelden?
Viele Satzungen sehen eine Steuerfreiheit für die ersten Lebensmonate vor, die Anmeldepflicht besteht aber trotzdem. Melde den Hund an und lass die Freistellung prüfen.
Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?
Die Steuer wird rückwirkend festgesetzt, dazu kommt ein Bußgeld. Städte gleichen Daten mit Tierärzten, Tierheimen und Kontrollen im Stadtgebiet ab.
Gilt die Steuermarke auch in anderen Städten?
Sie ist nur der Nachweis gegenüber deiner Stadt. Beim Umzug brauchst du eine neue Marke der neuen Stadt.
Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.