Die Geburtsurkunde stammt vom Standesamt der Stadt, in der die Geburt beurkundet wurde, also am Ort des Krankenhauses oder der Hausgeburt. Wer inzwischen woanders wohnt, bestellt die Urkunde deshalb schriftlich oder online beim damaligen Standesamt.
Wer eine Urkunde bekommt
Antragsberechtigt sind die Person selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder und Enkel in gerader Linie. Geschwister und weitere Verwandte brauchen ein rechtliches Interesse, das sie nachweisen müssen, etwa im Erbfall.
Welche Varianten es gibt
Die normale Geburtsurkunde reicht für die meisten Zwecke. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält zusätzlich alle Randvermerke wie Namensänderungen oder Adoptionen und wird für Eheschließungen und Einbürgerungen verlangt. Für den Auslandsgebrauch gibt es die mehrsprachige internationale Urkunde nach dem CIEC-Übereinkommen.
Unterlagen-Checkliste
So läuft es ab
- 1
Zuständiges Standesamt bestimmen
Zuständig ist ausschließlich das Standesamt am Geburtsort. Bei Eingemeindungen und Gebietsreformen ist es das Amt der heutigen Kommune, in der der frühere Ort aufgegangen ist.
- 2
Urkundenart wählen
Für Behörden reicht meist die einfache Geburtsurkunde. Für Eheschließung, Einbürgerung oder Erbangelegenheiten die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister anfordern.
- 3
Antrag stellen
Viele Städte haben ein Onlineformular, sonst per E-Mail oder Post mit Ausweiskopie. Persönlich im Standesamt geht es sofort über den Tresen.
- 4
Gebühr zahlen
Üblich sind rund 12 bis 15 Euro je Urkunde, jede weitere Ausfertigung im selben Vorgang ist meist günstiger. Beim Onlineantrag wird per Überweisung oder Zahlungsdienstleister gezahlt.
- 5
Mehrere Exemplare gleich mitbestellen
Wer heiratet, ein Kind anmeldet oder eine Erbangelegenheit regelt, braucht die Urkunde oft mehrfach. Zwei Exemplare in einem Vorgang sind deutlich günstiger als zwei getrennte Anträge.
Rahmendaten
- Zuständige Stelle
- Standesamt
- Gebühr
- ca. 12 bis 15 € je Urkunde
- Bearbeitungsdauer
- sofort bis wenige Tage
- Frist
- Geburtsanzeige binnen einer Woche
- Online möglich
- in vielen Städten per Onlineformular bestellbar
- Rechtsgrundlage
- Personenstandsgesetz (PStG)
Geburtsurkunde beantragen in deiner Stadt
Für jede Stadt im Verzeichnis gibt es eine eigene Seite mit der örtlichen Zuständigkeit. Such deine Stadt oder wähle direkt:
Häufige Fragen
Bekomme ich in Ihrer Stadt eine Geburtsurkunde für eine Geburt in einer anderen Stadt?
Nein. Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts. Das Standesamt der Stadt stellt nur Urkunden für Geburten aus, die hier beurkundet wurden.
Was kostet eine Geburtsurkunde?
Meist rund 12 bis 15 Euro, die genaue Gebühr legen Land und Kommune fest. Weitere Exemplare im selben Vorgang sind in der Regel günstiger.
Wie lange ist eine Geburtsurkunde gültig?
Sie läuft nicht ab. Behörden verlangen bei bestimmten Anlässen aber eine aktuelle Ausfertigung, meist nicht älter als sechs Monate.
Wer darf die Urkunde beantragen?
Die Person selbst, Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder und Enkel. Alle anderen brauchen ein nachgewiesenes rechtliches Interesse.
Stand der redaktionellen Aufbereitung: 10/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.