Zuständig: Wohngeldstelle der Stadt

Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Entscheidend ist: Es wird nie rückwirkend gezahlt.

gebührenfreiGebühr
oft 2 bis 6 Monate BearbeitungBearbeitungsdauer
Bewilligung ab Antragsmonat, keine RückwirkungFrist
Teils onlineAntragsweg

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums. Es ist kein Almosen, sondern eine gesetzliche Leistung, die viele Berechtigte schlicht nicht beantragen. Seit der Reform Wohngeld-Plus ist der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich größer, und eine Heizkosten- und Klimakomponente ist fest eingebaut.

Wovon die Höhe abhängt

Drei Faktoren entscheiden: die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete. Letztere ist gedeckelt, und der Deckel richtet sich nach der Mietenstufe der Stadt. Städte mit hohem Mietniveau haben eine höhere Stufe, dadurch fällt das Wohngeld dort höher aus.

Wer keinen Anspruch hat

Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG mit Unterkunftsanteil bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind. In Mischhaushalten kann trotzdem ein Anspruch bestehen, das ist einer der häufigsten Prüfpunkte.

Unterlagen-Checkliste

So läuft es ab

  1. 1

    Anspruch grob prüfen

    Nutze den Wohngeldrechner deines Bundeslandes für eine erste Einschätzung. Er ist unverbindlich, zeigt aber schnell, ob sich der Antrag lohnt.

  2. 2

    Antrag sofort stellen

    Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nie rückwirkend. Ein formloser Antrag per Brief oder Online-Formular wahrt den Monat, Unterlagen kannst du nachreichen.

  3. 3

    Unterlagen vollständig beibringen

    Die häufigste Verzögerung sind fehlende Einkommensnachweise einzelner Haushaltsmitglieder. Sammle alles zusammen, bevor du abgibst.

  4. 4

    Bearbeitung abwarten

    Je nach Stadt dauert es zwei bis sechs Monate. Die Nachzahlung ab Antragsmonat kommt mit dem ersten Bescheid, es geht also nichts verloren.

  5. 5

    Weiterbewilligung im Blick behalten

    Wohngeld wird meist für zwölf Monate bewilligt. Den Folgeantrag solltest du rund zwei Monate vor Ablauf stellen, sonst entsteht eine Lücke.

Rahmendaten

Zuständige Stelle
Wohngeldstelle der Stadt
Gebühr
gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
oft 2 bis 6 Monate Bearbeitung
Frist
Bewilligung ab Antragsmonat, keine Rückwirkung
Online möglich
in vielen Städten über einen digitalen Wohngeldantrag
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz (WoGG)

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Häufige Fragen

Wo beantrage ich Wohngeld in {stadt}?

Bei der Wohngeldstelle der Stadt {stadt}, in kreisangehörigen Städten übernimmt sie oft der Landkreis. Viele Städte bieten inzwischen einen digitalen Wohngeldantrag an.

Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?

Nein. Die Bewilligung beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Deshalb lohnt sich ein formloser Antrag sofort, auch wenn Unterlagen noch fehlen.

Bekomme ich Wohngeld neben Bürgergeld?

Nein, beides schließt sich aus, weil die Unterkunftskosten beim Bürgergeld bereits übernommen werden. In gemischten Haushalten kann es Ausnahmen geben.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Auslastung der Wohngeldstelle zwei bis sechs Monate. Der Anspruch bleibt ab Antragsmonat bestehen und wird nachgezahlt.

Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.