Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums. Es ist kein Almosen, sondern eine gesetzliche Leistung, die viele Berechtigte schlicht nicht beantragen. Seit der Reform Wohngeld-Plus ist der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich größer, und eine Heizkosten- und Klimakomponente ist fest eingebaut.
Wovon die Höhe abhängt
Drei Faktoren entscheiden: die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete. Letztere ist gedeckelt, und der Deckel richtet sich nach der Mietenstufe der Stadt. Städte mit hohem Mietniveau haben eine höhere Stufe, dadurch fällt das Wohngeld dort höher aus.
Wer keinen Anspruch hat
Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG mit Unterkunftsanteil bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind. In Mischhaushalten kann trotzdem ein Anspruch bestehen, das ist einer der häufigsten Prüfpunkte.
Unterlagen-Checkliste
So läuft es ab
- 1
Anspruch grob prüfen
Nutze den Wohngeldrechner deines Bundeslandes für eine erste Einschätzung. Er ist unverbindlich, zeigt aber schnell, ob sich der Antrag lohnt.
- 2
Antrag sofort stellen
Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, nie rückwirkend. Ein formloser Antrag per Brief oder Online-Formular wahrt den Monat, Unterlagen kannst du nachreichen.
- 3
Unterlagen vollständig beibringen
Die häufigste Verzögerung sind fehlende Einkommensnachweise einzelner Haushaltsmitglieder. Sammle alles zusammen, bevor du abgibst.
- 4
Bearbeitung abwarten
Je nach Stadt dauert es zwei bis sechs Monate. Die Nachzahlung ab Antragsmonat kommt mit dem ersten Bescheid, es geht also nichts verloren.
- 5
Weiterbewilligung im Blick behalten
Wohngeld wird meist für zwölf Monate bewilligt. Den Folgeantrag solltest du rund zwei Monate vor Ablauf stellen, sonst entsteht eine Lücke.
Rahmendaten
- Zuständige Stelle
- Wohngeldstelle der Stadt
- Gebühr
- gebührenfrei
- Bearbeitungsdauer
- oft 2 bis 6 Monate Bearbeitung
- Frist
- Bewilligung ab Antragsmonat, keine Rückwirkung
- Online möglich
- in vielen Städten über einen digitalen Wohngeldantrag
- Rechtsgrundlage
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeld beantragen in deiner Stadt
Für jede Stadt im Verzeichnis gibt es eine eigene Seite mit der örtlichen Zuständigkeit. Such deine Stadt oder wähle direkt:
Häufige Fragen
Wo beantrage ich Wohngeld in {stadt}?
Bei der Wohngeldstelle der Stadt {stadt}, in kreisangehörigen Städten übernimmt sie oft der Landkreis. Viele Städte bieten inzwischen einen digitalen Wohngeldantrag an.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Nein. Die Bewilligung beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Deshalb lohnt sich ein formloser Antrag sofort, auch wenn Unterlagen noch fehlen.
Bekomme ich Wohngeld neben Bürgergeld?
Nein, beides schließt sich aus, weil die Unterkunftskosten beim Bürgergeld bereits übernommen werden. In gemischten Haushalten kann es Ausnahmen geben.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Je nach Auslastung der Wohngeldstelle zwei bis sechs Monate. Der Anspruch bleibt ab Antragsmonat bestehen und wird nachgezahlt.
Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Kommunale Gebühren und Abläufe können abweichen, verbindlich ist die Auskunft deiner Stadtverwaltung.