Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt in Schleswig-Holstein. Die Kreisverwaltung verwaltet rund 272.775 Einwohnerinnen und Einwohner und eine Fläche von 2.189 km². Verwaltungssitz ist Rendsburg. Diese Seite ordnet ein, welche Behördengänge auf Kreisebene erledigt werden und welche bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort liegen.

Kreis Rendsburg-Eckernförde auf einen Blick

Bundesland Schleswig-Holstein
Verwaltungssitz Rendsburg
Einwohner 272.775
Fläche 2.189 km²
Einwohner je km² 124
Kfz-Kennzeichen RD
Kreisschlüssel 01058
Städte und Gemeinden auf Stadtverwaltungen.net 4

Was die Kreisverwaltung erledigt

Kreisverwaltungen bündeln die Aufgaben, die für eine einzelne Gemeinde zu spezialisiert oder zu selten sind. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind das insbesondere:

  • Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle – Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen sowie alle Führerschein-Angelegenheiten laufen auf Kreisebene.
  • Untere Bauaufsichtsbehörde – Baugenehmigungen und Bauvoranfragen für kreisangehörige Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht.
  • Ausländerbehörde – Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärungen und Einbürgerungsverfahren.
  • Jugendamt – Kindertagespflege, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften und Hilfen zur Erziehung.
  • Gesundheitsamt – Infektionsschutz, amtsärztliche Untersuchungen und Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz.
  • Sozialamt und Grundsicherung – Leistungen nach SGB XII, Eingliederungshilfe und Schwerbehindertenausweis.
  • Abfallwirtschaft – Restmüll-, Bio- und Wertstofftonne sowie die Abfallgebührensatzung des Kreises.
  • Untere Naturschutz- und Wasserbehörde – Genehmigungen für Eingriffe in Natur und Landschaft, Brunnen und Einleitungen.
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung – Tierhaltung, Tierschutz und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben.

Was die Stadt oder Gemeinde erledigt

Alles, was mit Melderecht, Personenstand und kommunalen Abgaben zu tun hat, bleibt bei der Verwaltung am Wohnort:

  • Bürgerbüro und Einwohnermeldeamt – An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes, Meldebescheinigungen, Beglaubigungen.
  • Pass- und Ausweisstelle – Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente und die eID-Funktion.
  • Standesamt – Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Anmeldung der Eheschließung.
  • Gewerbeamt – Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung, Gewerberegisterauskunft.
  • Steueramt – Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und weitere kommunale Abgaben.
  • Ordnungsamt – Bewohnerparkausweise, Sondernutzungen und allgemeine Gefahrenabwehr.

Behördengänge im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Anliegen ab. Die Übersicht zeigt die Zuordnung für kreisangehörige Gemeinden:

Behördengang Zuständige Ebene
🏠 Wohnsitz anmelden und ummelden Stadt- oder Gemeindeverwaltung
🪪 Personalausweis beantragen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
🛂 Reisepass beantragen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
📄 Meldebescheinigung beantragen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
✒️ Amtliche Beglaubigung Stadt- oder Gemeindeverwaltung
📋 Führungszeugnis beantragen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
👶 Geburtsurkunde beantragen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
💍 Eheschließung anmelden Stadt- oder Gemeindeverwaltung
🏪 Gewerbe anmelden Stadt- oder Gemeindeverwaltung
🐕 Hund anmelden und Hundesteuer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
🛋️ Sperrmüll anmelden Stadt- oder Gemeindeverwaltung
🗑️ Abfallgebühren und Mülltonne anmelden Kreisverwaltung
🅿️ Bewohnerparkausweis beantragen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
🏘️ Wohngeld beantragen Kreisverwaltung
🏗️ Bauantrag stellen Kreisverwaltung
🚗 Kfz zulassen und ummelden Kreisverwaltung
🚗 Führerschein umtauschen und beantragen Kreisverwaltung

Städte und Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Für diese Kommunen im Kreis Rendsburg-Eckernförde findest du eine eigene Übersicht mit allen Behördengängen, Unterlagen und dem Link zum offiziellen Rathaus-Portal:

Offizielles Portal Kreis Rendsburg-Eckernförde

Anträge, Formulare und Online-Dienste findest du direkt bei der offiziellen Seite. Öffnungszeiten und Terminvergabe stehen ausschließlich dort, weil sie sich häufig ändern:

Zum offiziellen Portal: Kreis Rendsburg-Eckernförde →

Häufige Fragen zum Kreis Rendsburg-Eckernförde

Muss ich für die Kfz-Zulassung zum Kreisverwaltung oder zur Gemeinde?

Die Kfz-Zulassung läuft im Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Zulassungsstelle auf Kreisebene, nicht über das Bürgerbüro der Gemeinde. Die Anmeldung des Wohnsitzes machst du dagegen weiterhin am Wohnort.

Wo beantrage ich Personalausweis und Reisepass?

Immer bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung deines Hauptwohnsitzes, nicht beim Kreisverwaltung. Die Gebühren dafür sind bundesweit einheitlich geregelt.

Welche Gebühren erhebt der Kreis Rendsburg-Eckernförde?

Bundesrechtlich geregelte Gebühren wie für Ausweisdokumente sind überall gleich. Kommunale und kreisbezogene Gebühren – etwa für Abfall oder Baugenehmigungen – ergeben sich aus der jeweils gültigen Satzung des Kreises beziehungsweise der Gemeinde und unterscheiden sich regional.

Hinweis: Stadtverwaltungen.net ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir nehmen keine Anträge entgegen und erteilen keine Auskünfte im Einzelfall. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Verwaltung. Kommunale Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Satzung.