Heidelberg · Baden-Württemberg

Führerschein umtauschen und beantragen in Heidelberg

Zuständigkeit, Unterlagen, Kosten und Fristen für den Behördengang „Führerschein umtauschen und beantragen“ in Heidelberg auf einen Blick. Termin und verbindliche Auskunft gibt es im offiziellen Stadtportal.

25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus NebengebührenGebühr
meist 2 bis 5 WochenBearbeitungsdauer
Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033Frist
Teils onlineAntragsweg
Direkt beantwortet

Wer in Heidelberg den Behördengang „Führerschein umtauschen und beantragen“ erledigen will, ist bei dem Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Heidelberg richtig. Die Gebühr liegt bei 25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus Nebengebühren. Zu beachten: Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033. Mitbringen musst du vor allem: Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), Personalausweis oder Reisepass, Alter Führerschein im Original.

Offizielles Portal der Stadt HeidelbergTermine, Öffnungszeiten und verbindliche Auskünfte ausschließlich hier: www.heidelberg.de
Zum Rathaus-Portal

Wer ist in Heidelberg zuständig?

In Heidelberg läuft der Vorgang „Führerschein umtauschen und beantragen“ über das Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Heidelberg. Bei 162.960 Einwohnern bedeutet das in der Praxis: ein zentrales Bürgerbüro plus Außenstellen in den Stadtbezirken, meist mit Online-Terminvergabe. Welche Stelle im Rathaus genau bedient, steht im Stadtportal, die Verfahren selbst sind bundesweit weitgehend gleich.

Diese Unterlagen brauchst du

Zum Abhaken vor dem Termin. Fehlt ein Punkt, ist der Weg meist umsonst.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. 1

    Fristfall prüfen

    Papierführerschein: Geburtsjahr entscheidet. Kartenführerschein ab 1999: Ausstellungsjahr entscheidet, ablesbar in Feld 4a der Karte. Wer nicht umtauschpflichtig ist, spart sich den Vorgang bis zum eigenen Stichtag.

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    Unterlagen zusammenstellen

    Biometrisches Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein im Original. Bei der Ersterteilung zusätzlich Sehtest, Erste-Hilfe-Bescheinigung und die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule.

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    Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen

    Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz, also entweder die städtische Führerscheinstelle oder das Landratsamt des Kreises. Viele Behörden nehmen den Umtausch inzwischen komplett online entgegen.

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    Karteikartenabschrift abwarten

    Wurde der Führerschein früher woanders ausgestellt, fordert die Behörde die Karteikarte dort an. Das passiert automatisch, kostet 1,80 Euro und verlängert die Bearbeitung um ein bis zwei Wochen.

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    Neuen Führerschein entgegennehmen

    Nach zwei bis fünf Wochen ist die Karte fertig. Gegen 5,10 Euro Versandgebühr kommt sie per Post, sonst wird sie bei der Behörde ausgehändigt. Der alte Führerschein wird dabei eingezogen und entwertet.

Kosten und Fristen in Heidelberg

Gebühr
25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus Nebengebühren
Bearbeitungsdauer
meist 2 bis 5 Wochen
Frist
Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033
Online möglich
Umtausch in vielen Kommunen vollständig online
Rechtsgrundlage
§ 24a FeV, Anlage 8f FeV, GebOSt Nr. 202.1 / 202.4 / 207
Zuständige Stelle
das Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Heidelberg
Wo Städte abweichen dürfen

Bundesweit festgelegte Gebühren wie beim Personalausweis oder Reisepass sind überall gleich. Bei kommunalen Leistungen wie Bewohnerparkausweis, Hundesteuer, Sperrmüll oder Bauvoranfragen entscheidet die Satzung der Stadt, deshalb kann Heidelberg hier von der Nachbarstadt abweichen.

Weitere Behördengänge in Heidelberg

Häufige Fragen zu Führerschein umtauschen und beantragen in Heidelberg

Was kostet der Führerschein-Umtausch in Heidelberg?

Die Gebühr ist bundesweit festgelegt und in Heidelberg nicht anders als anderswo: 25,30 Euro nach Gebührennummer 202.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Mit Versand, Karteikartenabschrift und Passbild liegst du in der Praxis bei rund 35 bis 45 Euro.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen ab 1999 das Ausstellungsjahr. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027 für Karten, die 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Die letzte Stufe endet am 19. Januar 2033.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, das Dokument ist aber ungültig. Bei einer Kontrolle in Deutschland droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, im Ausland kann es unangenehmer werden. Nachträglich umtauschen kannst du jederzeit.

Muss ich zur Behörde in Heidelberg oder zum Landratsamt?

Ist Heidelberg kreisfrei, führt die Stadt selbst eine Fahrerlaubnisbehörde. Sonst ist das Landratsamt des Kreises zuständig, auch wenn du in Heidelberg gemeldet bist. Welcher Weg für dich gilt, steht im offiziellen Portal deiner Stadt.

Brauche ich für den Umtausch einen neuen Sehtest?

Nein. Für die Klassen A und B ist der Umtausch ein reiner Dokumententausch ohne erneute Eignungsprüfung. Nur bei den Klassen C und D bleibt die regelmäßige ärztliche Untersuchung alle fünf Jahre Pflicht, unabhängig vom Umtausch.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

In vielen Städten und Landkreisen ja, inklusive Foto-Upload und Postversand. Wo das alte Dokument im Original eingezogen werden muss, bleibt ein Behördengang übrig. Das offizielle Portal deiner Stadt sagt, was vor Ort geht.

Führerschein umtauschen und beantragen in Heidelberg: Brauche ich einen Termin?

In Heidelberg solltest du fest mit Terminpflicht rechnen. Termine werden online vergeben, kurzfristige Slots entstehen durch Stornierungen.

Kann ich diesen Behördengang in einer anderen Stadt erledigen?

Melderechtliche Vorgänge sind an den Wohnort gebunden. Ausweisdokumente kannst du in Ausnahmefällen bei einer unzuständigen Behörde beantragen, dafür fällt aber ein Zuschlag an. Urkunden gibt immer die Stadt aus, in der das Ereignis beurkundet wurde.

Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern, kommunale Satzungen weichen ab. Verbindlich ist die Auskunft der Stadtverwaltung Heidelberg.