Fürstenfeldbruck · Bayern

Führerschein umtauschen und beantragen in Fürstenfeldbruck

Zuständigkeit, Unterlagen, Kosten und Fristen für den Behördengang „Führerschein umtauschen und beantragen“ in Fürstenfeldbruck auf einen Blick. Termin und verbindliche Auskunft gibt es im offiziellen Stadtportal.

25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus NebengebührenGebühr
meist 2 bis 5 WochenBearbeitungsdauer
Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033Frist
Teils onlineAntragsweg
Direkt beantwortet

Wer in Fürstenfeldbruck den Behördengang „Führerschein umtauschen und beantragen“ erledigen will, ist bei der zuständigen Kreisverwaltung richtig. Die Gebühr liegt bei 25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus Nebengebühren. Zu beachten: Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033. Mitbringen musst du vor allem: Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), Personalausweis oder Reisepass, Alter Führerschein im Original.

Offizielles Portal der Stadt FürstenfeldbruckTermine, Öffnungszeiten und verbindliche Auskünfte ausschließlich hier: www.fuerstenfeldbruck.de
Zum Rathaus-Portal

Wer ist in Fürstenfeldbruck zuständig?

In Fürstenfeldbruck läuft der Vorgang „Führerschein umtauschen und beantragen“ über die zuständige Kreisverwaltung. Bei 38.187 Einwohnern bedeutet das in der Praxis: ein Bürgerbüro im Rathaus, oft mit Terminvergabe online oder telefonisch. Welche Stelle im Rathaus genau bedient, steht im Stadtportal, die Verfahren selbst sind bundesweit weitgehend gleich.

Nicht die Stadt, sondern der Kreis

Diese Leistung wird in kreisangehörigen Städten wie Fürstenfeldbruck meist von der Kreisverwaltung erledigt. Kreisfreie Städte machen es selbst. Frag im Zweifel im Rathaus nach, dort wird verwiesen.

Diese Unterlagen brauchst du

Zum Abhaken vor dem Termin. Fehlt ein Punkt, ist der Weg meist umsonst.

Ablauf Schritt für Schritt

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    Fristfall prüfen

    Papierführerschein: Geburtsjahr entscheidet. Kartenführerschein ab 1999: Ausstellungsjahr entscheidet, ablesbar in Feld 4a der Karte. Wer nicht umtauschpflichtig ist, spart sich den Vorgang bis zum eigenen Stichtag.

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    Unterlagen zusammenstellen

    Biometrisches Lichtbild, Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein im Original. Bei der Ersterteilung zusätzlich Sehtest, Erste-Hilfe-Bescheinigung und die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule.

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    Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen

    Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz, also entweder die städtische Führerscheinstelle oder das Landratsamt des Kreises. Viele Behörden nehmen den Umtausch inzwischen komplett online entgegen.

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    Karteikartenabschrift abwarten

    Wurde der Führerschein früher woanders ausgestellt, fordert die Behörde die Karteikarte dort an. Das passiert automatisch, kostet 1,80 Euro und verlängert die Bearbeitung um ein bis zwei Wochen.

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    Neuen Führerschein entgegennehmen

    Nach zwei bis fünf Wochen ist die Karte fertig. Gegen 5,10 Euro Versandgebühr kommt sie per Post, sonst wird sie bei der Behörde ausgehändigt. Der alte Führerschein wird dabei eingezogen und entwertet.

Kosten und Fristen in Fürstenfeldbruck

Gebühr
25,30 € Umtausch, 35,70 € Ersterteilung (GebOSt), plus Nebengebühren
Bearbeitungsdauer
meist 2 bis 5 Wochen
Frist
Umtauschstichtage gestaffelt bis 19.01.2033
Online möglich
Umtausch in vielen Kommunen vollständig online
Rechtsgrundlage
§ 24a FeV, Anlage 8f FeV, GebOSt Nr. 202.1 / 202.4 / 207
Zuständige Stelle
die zuständige Kreisverwaltung, nicht die Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck
Wo Städte abweichen dürfen

Bundesweit festgelegte Gebühren wie beim Personalausweis oder Reisepass sind überall gleich. Bei kommunalen Leistungen wie Bewohnerparkausweis, Hundesteuer, Sperrmüll oder Bauvoranfragen entscheidet die Satzung der Stadt, deshalb kann Fürstenfeldbruck hier von der Nachbarstadt abweichen.

Weitere Behördengänge in Fürstenfeldbruck

Häufige Fragen zu Führerschein umtauschen und beantragen in Fürstenfeldbruck

Was kostet der Führerschein-Umtausch in Fürstenfeldbruck?

Die Gebühr ist bundesweit festgelegt und in Fürstenfeldbruck nicht anders als anderswo: 25,30 Euro nach Gebührennummer 202.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Mit Versand, Karteikartenabschrift und Passbild liegst du in der Praxis bei rund 35 bis 45 Euro.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen ab 1999 das Ausstellungsjahr. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027 für Karten, die 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Die letzte Stufe endet am 19. Januar 2033.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, das Dokument ist aber ungültig. Bei einer Kontrolle in Deutschland droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, im Ausland kann es unangenehmer werden. Nachträglich umtauschen kannst du jederzeit.

Muss ich zur Behörde in Fürstenfeldbruck oder zum Landratsamt?

Ist Fürstenfeldbruck kreisfrei, führt die Stadt selbst eine Fahrerlaubnisbehörde. Sonst ist das Landratsamt des Kreises zuständig, auch wenn du in Fürstenfeldbruck gemeldet bist. Welcher Weg für dich gilt, steht im offiziellen Portal deiner Stadt.

Brauche ich für den Umtausch einen neuen Sehtest?

Nein. Für die Klassen A und B ist der Umtausch ein reiner Dokumententausch ohne erneute Eignungsprüfung. Nur bei den Klassen C und D bleibt die regelmäßige ärztliche Untersuchung alle fünf Jahre Pflicht, unabhängig vom Umtausch.

Kann ich den Führerschein online umtauschen?

In vielen Städten und Landkreisen ja, inklusive Foto-Upload und Postversand. Wo das alte Dokument im Original eingezogen werden muss, bleibt ein Behördengang übrig. Das offizielle Portal deiner Stadt sagt, was vor Ort geht.

Führerschein umtauschen und beantragen in Fürstenfeldbruck: Brauche ich einen Termin?

In Fürstenfeldbruck ist ein Termin die Regel, kleinere Verwaltungen bedienen aber oft auch spontan. Die aktuelle Handhabung steht im Stadtportal.

Kann ich diesen Behördengang in einer anderen Stadt erledigen?

Melderechtliche Vorgänge sind an den Wohnort gebunden. Ausweisdokumente kannst du in Ausnahmefällen bei einer unzuständigen Behörde beantragen, dafür fällt aber ein Zuschlag an. Urkunden gibt immer die Stadt aus, in der das Ereignis beurkundet wurde.

Stand der redaktionellen Aufbereitung: 08/2026. Gebühren und Abläufe können sich ändern, kommunale Satzungen weichen ab. Verbindlich ist die Auskunft der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck.